Rechtsanwältin und Fachanwältin
für Familienrecht in Pulheim
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Sehr geehrte Damen und Herren,
um Ihre Rechtsinteressen mit voller Tatkraft erfolgreich durchsetzen zu können,
möchten wir sowohl Sie als auch uns während der Pandemie vor den bekannten Gefahren schützen.
Aufgrund dessen ist ein persönliches Vorsprechen in den Kanzleiräumen
nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Wir sichern Ihnen zu, dass wir sorgfältig alle Fristen und Termine wahren,
so dass Ihnen keine Nachteile entstehen.
Wir wünschen, dass Sie die aktuelle Situation in jeglicher Hinsicht gut überstehen
und stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Ihre Rechtsanwältin Bußdorf-Schiel
und Mitarbeiterinnen
Arbeitsrecht
Erbrecht
Familienrecht
Mietrecht
Verkehrsrecht
Zivilrecht
diligentia quam in suis
Gemäß unserem Leitspruch „diligentia quam in suis“
wenden wir bei der Bearbeitung Ihrer Mandate die Gewissenhaftigkeit an,
die wir auch in unseren eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegen.