Tätigkeitsschwerpunkte

In den vergangenen 20 Jahren habe ich durch die Bearbeitung vieler Fälle im außergerichtlichen und gerichtlichen Bereich wertvolle Erfahrungen gewonnen, so dass ich Ihre Rechtsinteressen optimal vertreten kann. Meine Tätigkeitsschwerpunkte sind:

  • Allgemeines Zivilrecht (insbes. Vertragsrecht, Kaufvertragsrecht, Reisevertragsrecht, Werkvertragsrecht sowie Forderungseinzug)
  • Arbeitsrecht (insbes. Kündigungsschutzklagen, Ausspruch bzw. Abwehr von Kündigungen und Geltendmachung bzw. Abwehr von Abfindungen, Abmahnungen, Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen und Zeugnissen, Mobbing)
  • Erbrecht (Errichtung von Testamenten, Vertretung bei Erbauseinandersetzungen und bei der Geltendmachung oder Abwehr von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen, Regelung behördlicher Notwendigkeiten nach dem Erbfall: Erbschein, Nachlassverzeichnis, Verfügungen zu Lebzeiten – Immobilienübertragungen und Schenkungen)
  • Mietrecht (Prüfung und Erstellung von Mietverträgen, Betriebs- kostenabrechnungen und Mieterhöhungen, Wohnungsmängel und Mietminderung, Kündigung, Räumung, Untervermietung)
  • Verkehrsrecht – unterteilt in:
    • Verkehrszivilrecht (Schadensersatz-, Schmerzensgeldansprüche)
    • Verkehrsstrafrecht (Trunkenheitsfahrt, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, fahrlässige Köperverletzung, Gefährdung des Straßenverkehrs, Entziehung der Fahrerlaubnis, Beschlagnahme des Führerscheins, Strafbefehl u. a.)
    • Verkehrsverwaltungsrecht (Führerscheinsachen, Beschlagnahme des Führerscheins, Wiedererteilung der Fahrerlaubnis, Alkohol- und Drogenverstöße, MPU u. a.)
    • Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldverfahren (Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsregelungen, Bußgeldbescheid, Fahrverbot, Punkte, u. a.)
  • Zwangsvollstreckung

Die Rechtsanwaltskammer Köln hat mir im Jahre 2007 den Titel Fachanwältin für Familienrecht verliehen. Bereits vor der Eheschließung bzw. Trennung ist eine Beratung zweckdienlich, um keine Versäumnisse zu begehen. Während der Trennungszeit und des Scheidungsverfahrens, aber auch nach erfolgter Scheidung stehe ich Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Ich setze für Sie Ansprüche auf Zahlung von Kindes- und Trennungsunterhalt oder nachehelichen Unterhalt durch bzw. veranlasse eine Abänderung älterer Entscheidungen. Sollten Sie zu Unterhaltszahlungen herangezogen werden, prüfe ich die Rechtmäßigkeit der Forderung und wehre überhöhte Forderungen ab. Zudem zeige ich Ihnen auf, wie Sie Ihre Zahlungsverpflichtungen optimieren können. Gleiches gilt für Zugewinnausgleichsansprüche. Ich regele des Weiteren die Auseinandersetzung Ihrer Immobilie und sonstiger Vermögenswerte. Auch das Recht der ehelichen Wohnung sowie eine realitätsnahe Aufteilung des ehelichen Hausrates zählen zu meinen Aufgaben. Bei gewalttätigen Partnern beantrage ich kurzfristig die Verhängung gerichtlicher Maßnahmen (Kontaktverbote, Zuweisung der Ehewohnung etc.). Da Kinder durch eine Trennung häufig verunsichert sind, unterbreite ich Ihnen für die Bereiche Sorge- und Umgangsrecht Vorschläge, die Ihre Interessen wahren und dem Wohl Ihrer Kinder dienen. Dabei vertrete ich Ihre Interessen mit Nachdruck und großem Engagement, aber auch mit der gebotenen Sensibilität – sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Bei der Gestaltung von Eheverträgen, Scheidungsfolgenvereinbarungen oder Anwaltsvergleichen können Sie sich auf meine versierten Empfehlungen verlassen.

Zudem erstelle ich Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.